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Dieses Formular können Sie verwenden, um uns Ihre Rezeptbestellung für Wiederholungsverordnungen zu übermitteln. Sie ersparen sich dadurch möglicherweise lästige Wartezeiten bei einem Telefonanruf.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass auf diesem Wege keine Medikamentenverordnungen für neue Medikamente angefordert werden können. Bei Erstverordnungen ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung zwingend erforderlich. Vereinbaren Sie in einem solchen Falle einen Termin für eine Untersuchung.
Um Ihre Rezeptbestellung bearbeiten zu können, füllen Sie bitte alle Felder des Formulars sorgfältig aus. Insbesondere der exakte Name des Medikaments, sowie die Packungsgröße und ggf. die Dosierung sollten eingetragen werden.

Das Verfahren läuft wie folgt ab:
Nach Absendung des Formulars erhalten Sie unmittelbar eine Information über die erfolgreiche Absendung, sowie eine Mail, die noch einmal alle Ihre Eingaben enthält. Sie dient zu Ihrer Information und Kontrolle.


Durch die Einführung des E-Rezepts werden kassenärztliche Medikamentenverordnungen in der Regel nicht mehr als "rosafarbenes" Rezept in Papierform, sondern nur noch als digitaler Datensatz angelegt. Solche E-Rezepte werden nicht mehr in der Praxis abgeholt, sondern sie werden unter Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte direkt in der Apotheke Ihrer Wahl abgerufen. Bitte gewähren Sie dem System einen Tag Zeit, da es sonst geschehen kann, dass Ihr E-Rezept zwar in der Praxis angelegt wurde, in der Apotheke jedoch noch nicht abrufbar ist.



Verordnungen in Papierform werden wie gewohnt am folgenden Werktag in unserer Praxis abholbereit sein, frühestens jedoch nach Ablauf von 24 Stunden nach Eingang der Anforderung bei uns.
Aber Achtung: Fordern Sie ein Rezept an einem Freitag, oder einem Werktag vor einem Feiertag an, wird die Anforderung erst am Werktag danach bearbeitet - also können beispielsweise Anforderungen vom Freitag erst am Montag bearbeitet und nicht vor Dienstag abgeholt werden. Die Abholung verschiebt sich durch Feiertage oder Wochenenden um einen zusätzlichen Werktag.

Die Abholung kann zu den normalen Praxisöffnungszeiten an der Anmeldung in der 1. Etage erfolgen. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein Versand mit der Post möglich.

Rezeptbestellung